| Größe: 7,90 km² Seehöhe: 346 m Ortsteile: Seiersberg, Neuseiersberg Gedersberg, Mantscha Einwohner ( 03/12): Hauptwohnsitz: 7.388 Weitere Wohnsitze: 669 Gesamt: 8.057 |
Gemeindeamt Feldkirchner Straße 96 8055 Seiersberg Bereitschaftsdienst: 0664 83 0 84 00 |
Bürgermeister |
Verbot v. Schwedenöfen & co.
Unter einer Zweitheizung im Sinne der Landesverordnung ist grundsätzlich eine Hei- zungsanlage zu verstehen, die zusätzlich zu einer anderen Beheizung von Teilen eines Wohnobjektes, oft auch aus äs- thetischen Gründen, vorgese- hen ist. Im Falle des Bestehens zweier Heizungsanlagen, die beide jeweils für sich geeignet sind, das gesamte Objekt zu beheizen, ist der Betrieb der mit festen Brennsto6 en betrie- benen Heizung in Zeiträumen besonders hoher Feinstaubbe- lastung untersagt. So ist etwa bei einem Fernwärme- oder Ferngasanschluss eine allenfalls auch vorhandene Festbrenn- sto6 heizung, die das gesamte Objekt beheizen könnte, je- denfalls auch als Zweitheizung im Sinne dieser Verordnung zu beurteilen. Hierbei ist zu beach- ten, dass gemäß §3a Abs. 5 der Stmk. Feuerungsanlagenver- ordnung ortsfest gesetzte Spei- cheröfen, nämlich Kachelöfen, vom Verbot ausdrücklich aus- genommen sind. Vom Verbot erfasst sind z.B. die sogenann- ten Schwedenöfen oder o6 ene Kamine. Das Verbot tritt nach Ablauf von drei aufeinanderfol- genden Tagen mit besonders hoher Feinstaubbelastung in Kraft. Über das Verbot infor- miert das Amt der Stmk. Lan- desregierung via Rundfunk



