Reisepassantrag

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Passwesen

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Einreise in Schengen-Staaten

Bei der Einreise in eine der nachfolgenden Schengen-Staaten erfolgt derzeit grundsätzlich keine Personenkontrolle:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Island
  • Italien
  • Luxenburg
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Portugal
  • Schweden
  • Spanien

Seit dem 21. Dezember 2007 auch in den Staaten:

  • Estland
  • Lettland
  • Litauen
  • Malta
  • Polen
  • die Slowakischen Republik
  • Slowenien
  • die Tschechischen Republik
  • Ungarn

Hinweis: Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit können jedoch vorübergehend jederzeit Binnengrenzkontrollen durchgeführt werden.

Es ist Vorschrift, dass Österreicher und Österreicherinnen während eines Auslandaufenthaltes über einen Reisepass bzw. Personalausweis verfügen, d.h. auch wenn der Reisepass beim Grenzübertritt nicht vorgewiesen wird, ist es nach österreichischem Recht strafbar, wenn keine Reisepass oder Personalauweis im Ausland mitgeführt wird. Zusätzlich sind die Bestimmungen im Gastland zu beachten.


Ausreise mit abgelaufenem Reisepass

In folgende Länder darf mit einem maximal fünf Jahre abgelaufenen Reisepass eingereist werden:

  • Belgien
  • Deutschland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lichtenstein
  • Luxenburg
  • Malta
  • Monaco
  • Niederlande
  • Portugal
  • San Marino
  • Schweiz
  • Slowenien
  • Spanien
  • Ungarn

Die Möglichkeit, mit einem abgelaufenen österreichischen Reisepass einzureisen, ergibt sich auf Grund internationaler Abkommen bzw. Vereinbarungen.

TIPP
Um eventuell auftretende Probleme infolge mangelnden Informationsstandes mancher Grenzkontrollorgane zu vermeiden, wird dennoch empfohlen, immer einen gültigen österreichischen Reisepass mitzuführen.

Achtung: Da mehrere Staaten bereits die Einreise von in den Reisepass der Eltern miteingetragenen Kindern nicht mehr akzeptieren, ist anzuraten, auch nicht mit abgelaufenen Kinderreisepässen einzureisen.

Bedenken Sie auch, dass manche Länder bei der Einreise verlangen, dass die Gültigkeit Ihres Reisepasses nach der Ausreise noch eine bestimmte Dauer haben muss.

TIPP
Vor Antritt einer Reise wird empfohlen, den Kontakt mit der Österreichischen Vertretungsbehörde des Reiselandes herzustellen, da diese Bestimmungen manchmal kurzfristig geändert werden.

Achtung: Ein Personalausweis muss immer gültig sein.


EU-Reisepass

Achtung: Eine Verlängerung eines österreichischen (grünen) Reisepasses ist nicht mehr möglich. Es muss ein neuer - EU-konformer - Reisepass beantragt werden.

Der neue (rote) EU-Reisepass wird für eine Gültigkeit von zehn Jahren ausgestellt.

Folgende nachträgliche Änderungen sich im (roten) EU-Reisepass möglich:

  • Eintragung eines Kindes
  • geänderter Wohnort
  • Eintragung eines akademischesn Grades (nicht bei den Personendaten, sondern bei den nachträglichen Änderungen)

Hinweis: Bei der Ausfertigung des roten EU-Reisepasses wird der internationale, von der ICAO definierte Zeichensatz verwendet, der sprachspezifische Zeichensätze nicht kennt (z.B. Akzente im Französuschen oder Umlaute im Deutsche, Schriftzeichen wie "ß" bzw. Schriftzeichen, die die besondere Aussprache eines Buchstabes anzeigen). Es kann von dem Passinhaber oder der Reisepassinhaberin verlangt werden, dass sein oder ihr richtiger Name - mit deuschen bzw. anderen Schriftzeichen - auf der Seite "Fünf" des Reisepasses vermerkt wird.

zuständige Behörde:

  • die Passabteilung in der Bezirkshauptmannschaft Graz Umgebung.

Einreise in die USA

  • Einreise mit (rotem) EU-Reisepass
  • Einreise mit (grünem) alten Reisepass
  • Einreise mit Reisepass mit biometrischen Daten

Einreise mit (rotem) EU-Reisepass

Seit 26.Oktober 2004 ist die visumfreie Einrise in die USA nur mehr dann möglich, wenn Sie über den neuen, EU-konformern, österreichischen Reisepass (maschinenlesbar) verfügen.

Sollten Sie noch im Besitz des alten (grünen) Reisepasses sein, dann müssten Sie

  • auf den Reisepass wecheln oder
  • sich rechtzeitig ein US-Visum (Kosten EUR 85,--) besorgen.

Achtung: Ein im Reisepass eingetragenes Kind benötigt einen eigenen (roten) Reisepass. Andernfalls muss für das Kind ein US-Visum besorgt werden.

Hinweis: Die Eintragung des Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist in vielen Fällen nicht mehr ausreichend. Immer mehr Staaten verlangen bei der Einreise eines Kindes, dass dieses einen eigenen (roten) Reisepass besitzt.

Beachten Sie dazu bitte die jeweiligen Einreisebestimmungen. Information darüber erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

 

Einreise mit (grünem) altem Reisepass

Vom 26.Oktober 2004 bis einschließlich 25.Juni 2005 war es Reisenden mit einem nicht maschinenlesbaren Reisepass (alter grüner Reisepass), die ohne Visum in die USA einreisten, ausnahmsweise möglich, eine gebührenfreie einmalige Einreiseerlaubnis am jeweiligen US-Grenzübergang zu erhalten.

Nach Ablauf dieser Übergansperiode werden Personen, die mit einem nicht maschinenlesbaren Reisepass ohne Visum im Rahmen des Visa Waiver Programs (Program zur Visafreiheit) einreisen möchten, ohne Ausnahmen und sofort auf Kosten der jeweiligen Fluggesellschaft repatriert.

Achtung: Fluggesellschaften verweigern seit dem 26.Juni 2005 Passagiere mit altem (grünem) Reisepass (nicht maschinenlesbar) und ohne gültiges US-Visum die Beförderung in die USA ausnahmslos.


Neuer Sicherheitspass

Seit dem 16. Juni 2006 werden nur mehr Reisepässe mit einem Chip im rüchwärtigen Rassdeckel (nicht sichbar) und einem gedruckten Foto ausgegeben, d.h. es werden die Personaldaten und biometrischen Daten (digitales Passbild) auf einem Datenträger in den österreichischen Pässen gespeichert.

Reisepässe, die vor dem 16. Juni 2006 ausgestellt wurden, behalten die auf dem Dokument angegebene Gültigkeit.

Hinweis: Nur der Notpass wird noch ohne Chip ausgestellt. Beim Kinderreisepass besteht seit dem 25. Oktober 2006 die Wahlmöglichkeit, ob er mit oder ohne Chip ausgestellt werden.

Der EU-konforme rote Sicherheitspass wird wie bisher für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden (Verlängerungen sind nicht möglich). Auch die Verlängerung eines österreichischen (grünen) Reisepasses ist nicht mehr möglich. Es muss ein neuer (roter) Sicherheitspass beantragt werden.
Auf der Personendatenseite des Reisepasses werden der Familienname und der (die) Vorname(n) in der Form und Reihenfolge eintetragen, wie sie auch in der Geburtsurkunde geschrieben wurden.


Reisepass - Verlust oder Diebstahl

Verlust oder Diebstahl im Inland

Bei einem Diebstahl Ihres Reisepasses erstatten Sie eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei. Mit der Bestätigung der Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können sie bei der Passbehörde eine Neuausstellung eines Reisepasses beantragen

Bei Verlust Ihres Reisepasses genügt bei Antragstellung eines neuen Reisepasses die mündliche Bekanntgabe des Verlustes gegenüber der Passbehörde (eine Verlustanzeige ist nicht notwendig).

Verlust oder Diebstahl im Ausland

Vorgehensweise im Ausland
Erstatten sie eine Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der örtlichen Polizei. Mit dieser Anzeige werden Sie sich an die Österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat), damit ein Notpass für die Rückfahrt ausgestellt werden kann.

Vorgehensweise im Inland
Sobald Sie wieder in Österreich sind, müssen Sie mit der ausländischen Diebstahlsanzeige eine neuerliche Diebstahlsanzeige bei der Polizei in Östereich erstatten. Mit der Betätigung der österreichischen Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der Passbehörde einen Antrag auf Neuausstellung eines Reisepasses stellen.

Bei Verlust Ihres Reisepasses genügt bei Antragstellung eines neuen Reisepasses die mündliche Bekanntgabe des Verlustes gegenüber der Passbehörde (eine Verlustanzeige im Inland ist nicht notwendig).