Strafregisterauszug

Drucken

Strafregister

am .

Die Strafregisterbescheinigung (Früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.

Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Ausstellung eines Gewerbescheins, Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung, die keine Verurteilung enthält, erforderlich. Die Strafregisterbescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.

Hinweis: Die Strafregisterbescheinigung kann bei jeder zuständigen Behörde - unabhängig vom Hauptwohnsitz - beantragt werden. Für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung ist im Durchschnitt mit einer Wartezeit von ein bis zwei Wochen zu rechnen.

Gebühren:
28,10 Euro (entfällt bei Firmengründung)