Namensrecht

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Namensrecht

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Haben die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, trägt auch das Kind diesen Namen. Führen die Eltern unterschiedliche Familiennamen, gilt folgende Regelung: Beide Ehegatten müssen bereits von oder bei der Eheschließung den Familiennamen gemeinsamer Kinder bestimmen. Die Erklärung, welchen Familiennamen der aus der Ehe stammenden Kinder tragen werden, können die Ehegatten beglaubigter Urkunde festlegen. Wird eine solche Erklärung nicht abgegeben, erhalten die Kinder verheirateter Paare automatisch den Familiennamen der Mutter, d.h. den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt. Hinweis: Für individuelle Anfragen zu diesem Thema richten Sie sich bitte an ds zuständige Standesamt.