In Österreich kommt eine gültige Eheschließung nur dann zustande, wenn sie von einem Standesbeamten vorgenommen wird, Konfessionelle Eheschließungen haben vor der Behörde keine Rechtsgültigkeit.

Die Terminreservierung am Standesamt ist maximal sechs Monate vor der geplanten Eheschließung möglich, da das "Aufgebot" ("Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit") nur maximal sechs Monate gültig ist, eine Mindestfrist ist nicht mehr vorgesehen. Zur Anwendung am Standesamt sollten Braut und Bräutigam anwesend sein.

Nur in wenigen Ausnahmefällen genügt die Anwesenheit eines der beiden Verlobten. In diesem Fall ist vor der Anmeldung beim Standesamt das Formular "Erklärung des nicht erschienenen Verlobten" mit der Angabe des Verhinderungsgrundes (z.B. Krankenhausaufenthalt, berufliche Verhinderung), der in das Formular eingetragen wird, abzuholen und von der Person auszufüllen, die bei der Anmeldung nicht anwesend sein kann. Dieses ausgefüllte Formular ist dann u.a. zur Anmeldung mitzubringen.

Eine wichtige Punkte, wie z.B. welcher Name nach der Eheschließung geführt werden soll, sind vor Besuch des Standesbeamten zu klären.

Hinweis: Bei der Trauung sind laut Gesetz mindestens zwei TrauzeugInnen erforderlich.