Sterbefall
Beurkundigung des Todes
Das Bestattungsunternehmen, das Sie mit der Bestattung betrauen, besorgt für Sie auch alle erforderlichen Amtswege.
Es veranlasst die Totenbeschau, bringt die Anzeige des Todes von Krankenhaus oder Totenbeschauer in das Standesamt, besorgt erforderlichensfalls einen Leichenpass, Grabplatz, usw. und bringt ihnen nach der Beurkundung des Sterbefalles die gewünschten Sterbeurkunden, Abschriften aus dem Sterbebuch und Todesbestätigungen.
Anzeige des Todes
Der Tod ist spätestens am folgenden Werktag des Standesamt anzuzeigen.
Benötigte Dokumente bitte dem Bestattungsunternehemn übergeben (nur Originale oder gerichtlich bzw. notariell beglaubigte Kopien):
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Geburtsurkunde
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Heiratsurkunde der letzen Ehe
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Staatsbürgerschaftsnachweis (Reisepass bei Ausländern)
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Nachweis des letzten Hauptwohnsitzes (Meldezettel)
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eventuell Nachweis über akademsiche Grade
In Einzelfällen kann die Vorlage zusätzlicher Urkunden erforderlich sein.


